Das Verkehrsrecht ist das Rechtsgebiet, mit dem fast jeder Verkehrsteilnehmer in Berührung bzw. Konflikt kommen kann, sei es im Rahmen einer Schadenregulierung nach stattgefundenem Verkehrsunfall, bei welchem dem Unfallgeschädigten Sachschaden (Fahrzeug-, Sachschaden wie Kleiderschaden) oder Körperschaden (Schmerzensgeld) entstanden ist. Je nach Sachlage kommen Bußgeld- oder Strafverfahren dazu.
Warten Sie nicht zu lange
In allen Fällen muss zeitnah der entstandene Fahrzeugschaden durch Einholen eines Sachverständigen-Gutachtens oder eines Kostenvoranschlags bei einer Reparaturwerkstatt festgestellt werden. Bei Gesundheitsschäden muss ein ärztliches Attest eingeholt werden.