2020 edmund jung icon quadrat

Neue Flensburger Punktekartei
seit 01.05.2014

2020 edmund jung icon quadrat

Neue Flensburger Punktekartei
seit 01.05.2014

edmund_jung_rechtsanwalt_verkehrsrecht_001

Wieviel Punkte fallen im Bußgeldkatalog durch die Reform der über 50 Jahre alten Flensburger Punktekartei am 01.05.2014 an?

Nach dem alten Punktesystem wurden je Verstoß gegen Verkehrsregeln in Flensburg zwischen 1 und 7 Punkte eingetragen. Diese unübersichtlichen Einstufungen wurden stark vereinfacht, so dass nunmehr nur noch zwischen 1 und 3 Punkte eingetragen werden.

Wie viele Punkte es für welchen Verstoß gibt, ist ersichtlich

  • Ordnungswidrigkeit: 1 Punkt
  • Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten (ohne oder mit Fahrverbot bis zu 3 Monate): 2 Punkte
  • Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkte

Durch Anhebung der Obergrenze für Verwarnungsgelder von 35 € auf € 55 fallen somit für Bußgelder mindestens 60 € an.

Für bestimmte Verstöße ist ein Bußgeld ab 60 € zugleich mit mindestens 1 Punkt verbunden, z.B. für folgende Ordnungswidrigkeiten:

  • Fahren ohne Zulassung: 70 €
  • Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich: 60 €
  • Handyverbot: 100 €
  • Winterreifenpflicht: 60 €

Welche Auswirkung hat Ihr Punktestand?

  • Bei Punktestand von 1 bis 3 Punkte passiert in Flensburg nichts
  • Bei Punktestand von 4 bis 5 erfolgt eine Ermahnung gegebenenfalls mit Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Seminar mit Punkteabbau
  • Bei Punktestand von 6 bis 7 Punkte erfolgt eine Verwarnung und Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Ein Punkteabbau ist hier nicht mehr möglich, vielmehr droht bei einer Nichtteilnahme der Führerscheinentzug
  • Ab 8 oder mehr Punkte wird die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Die Wiedererteilung kann frühestens nach 6 Monaten – und wohl erst nach bestandener MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) beantragt werden.