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Supermarkt

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edmund_jung_rechtsanwalt_laermschutzrecht

Supermarkt-Lärm in frühen Morgenstunden?

Supermärkte werden vielfach in den frühen Morgenstunden mit Waren beliefert. Dies geschieht häufig  zu Lasten von Eigentümern oder Mietern, deren Häuser oder Wohnungen sich in unmittelbarer Nachbarschaft befinden. Besonders betroffen können Wohnungen sein, die sich in einer Eigentumswohnungsanlage über einem Supermarkt befinden.

Nein, den müssen Sie sich nicht gefallen lassen!

In den seltensten Fällen sind diese nächtlichen Anlieferungen zulässig; dennoch werden sie praktiziert: Gesetzlich sind Betätigungen von 22 bis 6 Uhr verboten, welche geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Gem. § 22 BImSchG müssen vermeidbare Umwelteinwirkungen durch den Betreiber verhindert werden. Lieferungen in den Morgenstunden stellen nächtliche Ruhestörungen dar, welche man nicht dulden oder hinnehmen muss. Dies wurde durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 30.07.2003, Az.: 3 K 4560/02, bestätigt, indem es eine Anlieferung vor 6 Uhr morgens für den Betrieb weder als notwendig, noch geboten ansah. Bei dem betroffenen Gebiet handelte es sich um ein faktisches allgemeines Wohngebiet, womit für die Nacht gem. der TA Lärm ein Wert von 40 dB(A) nicht überschritten werden durfte.

Auch das Amtsgericht Lörrach hat in seinem Urteil vom 18.09.2002, Az.: 7 C 18/99, nicht veröffentlicht, entschieden, dass das Be- und Entladen eines Supermarkts unter der Wohnung eines Mieters in der Zeit von 6.00 Uhr bis 19.30 Uhr zu unterlassen ist, wenn dabei Werte von über 35 dB überschritten werden. Diese Werte wurden in dem vorgenannten Urteil aus einem Abstand von einem halben Meter außerhalb eines von der Mitte geöffneten Fensters der Mietwohnung gemessen.

Ein Supermarkt in Ihrer Nähe lässt sich mitten in der Nacht beliefern? Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie, wie Sie eine solche Ruhestörung Ihrer Person zukünftig unterbinden können.