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Kündigung

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Kündigung

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Informationen zum Arbeitsvertrag

Durch die Kündigung des Arbeitsvertrags wird der bereits bestehende Vertrag beendet. Hinsichtlich der Arten der Kündigung wird zwischen der ordentlichen und der fristlosen Kündigung differenziert.

Fristlos bedeutet im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, dass keine Kündigungsfrist eingehalten wird.

Die Kündigung stellt eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung dar. Rechtlich bedeutet dies, dass das Arbeitsverhältnis mit deren Zugang beendet wird (oder durch Ablauf der Kündigungsfrist, sollte es sich um eine ordentliche Kündigung handeln). Eine Annahme durch den Empfänger dieser Erklärung ist keine notwendige Voraussetzung.

Um unberechtigten Kündigungen vorzubeugen, gelten der allgemeine und der besondere Kündigungsschutz als „Schutzschild“ für die Arbeitnehmer: Während der allgemeine Kündigungsschutz für betroffene Arbeitnehmer gilt, dient der besondere Kündigungsschutz nur bestimmten Arbeitnehmergruppen.

Zunächst zum allgemeinen Kündigungsschutz: Dieser beruht auf dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Durch dieses wird bezweckt, dass der Arbeitnehmer die gegenüber ihm erklärte Kündigung auf ihre Wirksamkeit hin vor dem Arbeitsgericht untersuchen lassen kann. Ebenfalls dient er zum Schutz aller Arbeitnehmer. Es spielt folglich keine Rolle, ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten oder einen Minijob ausführen. Ebenso gilt der allgemeine Kündigungsschutz auch für leitende Angestellte.

Wichtig ist jedoch, dass der allgemeine Kündigungsschutz erst ab einer Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht und dort mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Der besondere Kündigungsschutz ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Reihe weiterer Kündigungsbeschränkungen bestehen, durch welche bestimmte Arbeitnehmer besonders vor einer Kündigung geschützt werden.

Unter anderem unterfallen folgende Arbeitnehmergruppen dem besonderen Kündigungsschutz: Schwangere, Mütter und Väter in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen, Auszubildende.

Haben Sie Zweifel im Hinblick auf eine an Sie gerichtete Kündigung oder würden eine solche gerne aussprechen?
Wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.