Das Lärmschutzrecht ist Bestandteil des Umweltrechts. Dieses unterteilt sich in das öffentliche Umweltrecht (Verwaltungsrecht), das Umweltprivatrecht (Zivilrecht) und das Umweltstrafrecht. In den einzelnen Rechtsbereichen gibt es unterschiedliche Ursachen und Ausmaße von Lärm.
Es können in unmittelbarer Nachbarschaft gravierende Lärmbelästigungen auftreten, wovor Sie geschützt werden sollen.
Rund um das Thema Nachbarstreit führen wir eine separate Seite, die Sie gerne besuchen können: www.nachbarstreit.com.
Schädliche Umwelteinwirkungen und Lärm
Insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bezweckt vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen (§ 1 BImSchG). Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG). Hierzu zählen auch Geräusche (§ 3 Abs. 2 BImSchG)
Immer dann, wenn Verstöße gegen nachbarschützende Vorschriften des Bauordnungsrechts vorliegen, beispielsweise bei störendem Betrieb von Luftwärmepumpen, haben Sie die Wahl, ob Sie privatrechtlich gemäß § 1004 BGB gegen den störenden Nachbarn vorgehen, und/oder ob Sie gegenüber der Bauaufsichtsbehörde Genehmigungsabwehransprüche bzw. Schutzansprüche auf ordnungsbehördliches Einschreiten geltend machen (BGH, NJW 1983, 1580, 1582). Ihr Rechtsschutz ist somit zweigleisig ausgestaltet.
Dies gilt beispielsweise auch für Fälle von unzumutbarem Diskothekenlärm oder übergebührlichen Sportstättenlärm. Im Bereich von Trittschallbelästigungen, beispielsweise bei Reihenhäusern oder Eigentumswohnungen, stehen Ihnen zivilrechtliche Unterlassungsansprüche zu, einschließlich der Ansprüche auf Vornahme geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen.
Lärmbelästigung und Gesundheitsgefährdungen
Erhebliche Störungen, insbesondere in den späteren Abendstunden und nachts, können sehr rasch zu Gesundheitsgefährdungen führen. Sie sollten sich daher zeitnah von einem qualifizierten Rechtsanwalt anwaltlich beraten lassen. Hilfreich ist es, Lärmprotokolle zu erstellen und eigene kostengünstige Messungen in Auftrag zu geben, um Ihre Situation, in die Sie ohne Ihr Verschulden geraten sind, deutlich machen zu können.
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