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Betriebe/Unternehmen

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edmund_jung_rechtsanwalt_laermschutzrecht

Vor dem Bau: Die Immissionsprognose

Bei einer Firmengründung mit entsprechendem Betriebsgelände und auch bei Erweiterungen eines Betriebsgeländes müssen Baugenehmigungen beantragt werden. Wenn der Betrieb/ die Betriebserweiterung Lärmemissionen mit sich bringt, muss im Rahmen des Baugenehmigungsantrags durch eine Immissionsprognose nachgewiesen werden, dass keine unzulässigen Lärmimmissionen auf die angrenzende Nachbarschaft einwirken können.

Im Rahmen der Immissionsprognose sind emittierende Betriebsanlagen zu erfassen und auszuwerten. Gegebenenfalls sind Maßnahmen mit einzuplanen, um hinreichenden Schutz gegen Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft von vornherein zu vermeiden. Hier sind einerseits die baurechtlichen und andererseits die Anforderungen der TA-Lärm zu beachten, insbesondere im Hinblick auf den jeweiligen Gebietscharakter.

Weitere rechtliche Hinweise und fachliche Informationen zu Immissionsprognosen finden Sie unter Urteile.

Stehen bei Ihnen größere Baumaßnahmen bevor? Gerne beraten wir Sie diesbezüglich und helfen Ihnen weiter.