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Arbeitsvertrag

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Arbeitsvertrag

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Informationen zum Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt alle erforderlichen Bedingungen der beruflichen Tätigkeit und ist somit als Mittelpunkt jeden Arbeitsverhältnisses anzusehen. Sollte dieser Regelungen zu bestimmten Details vermissen lassen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Als Hauptpflicht wird einerseits die persönliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers geregelt, anderer-seits verpflichtet sich der Arbeitgeber zur  Entlohnung dessen Arbeitsleistung. Im Unterschied zu einem freien Dienstverhältnis ist das durch den Arbeitsvertrag begründete Arbeitsverhältnis somit von der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet.

Hinsichtlich des Abschlusses eines Arbeitsvertrags ist festzuhalten, dass dieser sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden kann. Eventuell kann sich jedoch aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag das Erfordernis der Schriftform ergeben. Grundsätzlich ist ein Vertrag in Schriftform insbesondere im Hinblick auf eventuelle spätere Beweisschwierigkeiten zu empfehlen.

In der Regel wird der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen ergibt sich auch die Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Insbesondere enthält das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hierzu allgemeine Regelungen über die Zulässigkeit, den Inhalt, wie auch den Abschluss und die Beendigung des Vertrags. Vor allem ist bei Abschluss eines befristeten Vertrags die Einhaltung der Schriftform entscheidend. Begründet wird dies damit, dass eine Befristung mündlich nicht vereinbart werden kann, § 14 Abs. 4 TzBfG.

Bei der Festlegung des Gehalts ist der Arbeitgeber an den Mindestlohn gebunden. Seit dem 1. Januar 2020 beträgt dieser 9,35 Euro brutto für eine Stunde. Anspruch auf einen solchen Mindestlohns haben alle Arbeitnehmer, die älter als 18 Jahre sind, soweit sich aufgrund branchenspezifischer Tarifverträge nichts anderes gilt.