Geräuschemissionen von Blockheizkraftwerken
Blockheizkraftwerke (BHKW) werden in unterschiedlichen Konstellationen betrieben: Gewerblich zur Stromerzeugung, bei großen Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnanlagen sowie gewerblichen Betrieben / Unternehmen. Dies kann zu tieffrequentem Lärm, sog. Infraschall, führen, der in anliegende schützenswerte Räume erheblich belästigend und störend übertragen wird. Die bei dem Betrieb von Blockheizkraftwerken entstehenden Geräuschemissionen werden überwiegend von deren Motoren hervorgerufen und können in der Umgebung als unangenehme Brummtöne wahrgenommen werden, welche sich auch über große Entfernungen nahezu ungehindert ausbreiten. Natürlich müssen Sie die Lebenseinschränkungen durch Tieftöne, Infraschall, tieffrequenten Schall, Vibrationen und Brummtöne nicht ohne weiteres hinnehmen. Hilfreich ist es, dass die Anlagenbetreiber im Vorfeld der Errichtung von Blockheizkraftwerken gezielte Maßnahmen einplanen, damit keine dieser negativen Wirkungen im Umfeld auftreten können.
Maßnahmen gegen Schalleinwirkungen
In Betracht kommen beispielsweise Absorptionsschalldämpfer, Reflexionsschalldämpfer oder auch sog. Resonanzschalldämpfer. In der Praxis werden diese Maßnahmen meist miteinander kombiniert. Häufig werden die durch BHKWs hervorgerufenen Immissionen (Tieftöne, Infraschall, tieffrequenter Schall, Vibrationen und Brummtöne) dadurch gänzlich vermieden bzw. 0auf ein erträgliches Maß reduziert.
Im Rahmen von Bauanträgen werden seitens der zuständigen Baubehörden die Vorlage von Immissionsprognosen verlangt. Diese erfassen aber zumeist nur die voraussichtlichen Immissionen mit den dazugehörigen db (A)-Werten. Die Tieftonproblematik nebst Vibrationen und Brummtönen bleibt leider zunächst außen vor. Damit tut man aber weder einem Betreiber noch der angrenzenden Nachbarschaft einen Gefallen, da solche Auswirkungen nachträglich mit höheren Zusatzkosten verbunden sein können, als wenn man dies von Anfang an berücksichtigt hätte. Es können unter anderem aufwendige Erschütterungsmessungen nach DIN 4150-2 erforderlich werden, um die Auswirkungen zu verifizieren / nachzuweisen /nachträglich abzustellen. Die Anforderungen hierzu sind in Erschütterungs-Leitlinien festgehalten:
beispielhaft:
Weitere rechtliche Hinweise und Informationen finden Sie hier und unter Urteile.
Benötigen Sie qualifizierte Beratung im Rahmen eines Bauantrags oder fühlen Sie sich durch ein Blockheizkraftwerk in Ihrer unmittelbaren Nähe belästigt? Wir beraten Sie gerne und finden Mittel und Wege, damit den jeweiligen Interessen ausreichend Rechnung getragen wird.