Wieviel Punkte fallen im Bußgeldkatalog durch die Reform der über 50 Jahre alten Flensburger Punktekartei am 01.05.2014 an?
Nach dem alten Punktesystem wurden je Verstoß gegen Verkehrsregeln in Flensburg zwischen 1 und 7 Punkte eingetragen. Diese unübersichtlichen Einstufungen wurden stark vereinfacht, so dass nunmehr nur noch zwischen 1 und 3 Punkte eingetragen werden.
Wie viele Punkte es für welchen Verstoß gibt, ist ersichtlich
- Ordnungswidrigkeit: 1 Punkt
- Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten (ohne oder mit Fahrverbot bis zu 3 Monate): 2 Punkte
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkte
Durch Anhebung der Obergrenze für Verwarnungsgelder von 35 € auf € 55 fallen somit für Bußgelder mindestens 60 € an.
Für bestimmte Verstöße ist ein Bußgeld ab 60 € zugleich mit mindestens 1 Punkt verbunden, z.B. für folgende Ordnungswidrigkeiten:
- Fahren ohne Zulassung: 70 €
- Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich: 60 €
- Handyverbot: 100 €
- Winterreifenpflicht: 60 €
Welche Auswirkung hat Ihr Punktestand?
- Bei Punktestand von 1 bis 3 Punkte passiert in Flensburg nichts
- Bei Punktestand von 4 bis 5 erfolgt eine Ermahnung gegebenenfalls mit Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Seminar mit Punkteabbau
- Bei Punktestand von 6 bis 7 Punkte erfolgt eine Verwarnung und Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Ein Punkteabbau ist hier nicht mehr möglich, vielmehr droht bei einer Nichtteilnahme der Führerscheinentzug
- Ab 8 oder mehr Punkte wird die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Die Wiedererteilung kann frühestens nach 6 Monaten – und wohl erst nach bestandener MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) beantragt werden.