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Verlust des Führerscheins
und Wiedererlangung

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Verlust des Führerscheins
und Wiedererlangung

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Der Führerschein ist weg. Wie bekomme ich ihn wieder?

Der häufigste Grund, der zur Durchführung einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) führt, ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder ein volles Punktekonto.

Die MPU erlaubt es den Fahrerlaubnisbehörden, die Eignung eines Verkehrsteilnehmers zu überprüfen.

Sie besteht aus den Bereichen einer ärztlichen Untersuchung, einer Testdiagnose und eines psychologischen Gesprächs.

In der verkehrsmedizinischen Untersuchung wird überprüft, ob der Betroffene den körperlichen Anforderungen an das Führen von Kraftfahrzeugen genügt.

In der Verkehrspsychologischen Untersuchung wird geprüft, ob die Leistungsfähigkeit beim Betroffenen in wichtigen Leistungsbereichen wie „Aufmerksamkeit“ oder „Reaktionsfähigkeit“ vorliegt.

In einem Psychologischen Untersuchungsgespräch wird überprüft, welche Ursachen und Verhaltensweisen zu einer Auffälligkeit geführt haben.

Im Falle einer MPU wegen einer Alkoholfahrt ist unverzüglich mit Abstinenznachweisen zu beginnen, die durch Urin- oder Haarproben geführt werden.

Bei einer MPU wegen Drogen müssen Screenings beschafft werden. Dabei handelt es sich um ein standardisiertes Laborverfahren, welches konsumierte Stoffe nachweisen kann.

Um dem Betroffenen, der aufgrund der Tragweite einer MPU bei deren Durchführung begreiflicherweise unter Stress steht, eine größtmögliche Erfolgschance zu geben, sollte neben einer kompetenten Beratung eines Rechts-anwalts ein qualifizierter Vorbereitungskurs erfolgen.

Auch für Radfahrer gibt es eine Obergrenze bei Alkoholfahrten. Während nach der Rechtsprechung des BGH Kraftfahrzeugführer ab einer Blutalkoholgrenze von 1,1 Promille als „absolut“ fahruntauglich gelten, liegt die absolute Fahruntauglichkeit bei Radfahrern bei 1,6 Promille.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass seinen Führerschein riskiert, wer als Fahrradfahrer stark alkoholisiert im Straßenverkehr angetroffen wird. Ab einem Alkoholpegel von 1,6 Promille kommen bei einem Radfahrer eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sowie 3 Punkte auf seinem Flensburger Punktekonto hinzu.

Radfahren und Alkohol

Promille ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit mit Anzeichen von Fahrunsicherheit
ab 0,3 Geld- oder Freiheitsstrafe,
3 Punkte
ab 1,6 Geld- oder Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnisentzug nach negativer MPU möglich,
3 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnisentzug nach negativer MPU möglich,
3 Punkte

 

Auch Fußgänger riskieren ihren Führerschein, wenn sie sturzbetrunken aufgegriffen werden. Wenn die Führerscheinstelle vermutet, dass ein betrunkener Fußgänger abhängig ist oder grundsätzlich missbräuchlich mit Alkohol umgeht, kann sie eine MPU anordnen. Besteht man die nicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen.