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Unfall im Ausland

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Unfall im Ausland

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1. In jedem Land sind die Bedingungen, unter denen ein Unfall abgewickelt wird, unterschiedlich

Dies betrifft die Frage, ob die Polizei gerufen wird, welche Unfalldaten aufgenommen werden müssen, ob Gutachter-, Mietwagen- oder Anwaltskosten übernommen werden.

Ein Unfall sollte dann polizeilich (zu Beweiszwecken) aufgenommen werden, bei hohem Sachschaden, Personenschäden, wenn zwischen den Unfallbeteiligten keine Einigung über die Haftungsfrage erzielt werden kann, der Unfallgegner keinen Versicherungsnachweis vorweisen kann oder der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat.

2. Daten des Unfallgegners erfassen und Beweise sichern

Name und Anschrift des Fahrers und des Fahrzeughalters, amtliches Kennzeichen, Nationalitätszeichen, Haftpflichtversicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer, ggf. Nummer der Grünen Karte.

Angaben zur Haftpflichtversicherung finden sich in einigen Ländern (z.B. Italien, Frankreich) auf einer Plakette an der Windschutzscheibe des gegnerischen Fahrzeugs.

Bei Körperverletzungen sollte nach der polizeilichen Protokollierung ein Arzt aufgesucht werden, der für die Geltendmachung von Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen ein Attest ausstellt. Deutsche ärztliche Atteste werden von ausländischen Haftpflichtversicherungen oftmals nicht akzeptiert.

3.Totalschaden des eigenen Fahrzeugs

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, ist es wegen der hohen Rücktransportkosten meist sinnvoll, das KfZ vor Ort durch einen Sachverständigen begutachten und anschließend verschrotten zu lassen.

4. Ansprechpartner nach Unfall

Wenn sich der Unfall in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein ereignet hat, können Sie Ihre Ansprüche in Deutschland geltend machen. Beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer (kostenlose Tel.Nr. 08002502600) können Sie in Erfahrung bringen, wer als Regulierungsbeauftragter zuständig ist. Es gilt das Schadensersatzrecht des Unfalllandes. In den meisten Ländern außerhalb der EU müssen Sie sich direkt an die ausländische Versicherung wenden.

Die Grüne Karte benötigen Sie nur außerhalb der EU, es ist aber ratsam, sie auch in EU-Ländern zur Hand zu haben. Ebenfalls wichtig und vorgeschrieben sind Warndreieck, Warnwesten und Verbandskasten.